Tätigkeitsgebiete Büro Herrnberger
PLZ 40 bis 48 und PLZ 50 bis 53
Tätigkeitsgebiete Büro Sälzler
PLZ 54, 55, 60 bis 69, 74 bis 79
Je nach Auftragslage übernehmen wir – nach vorheriger Absprache – gerne auch Aufträge außerhalb der genannten Gebiete. Das gilt insbesondere für den Fall von Kumulschadenereignissen.
In den PLZ-Gebieten 48, 53, 54, 60 – 63, 65, 78 und allen oben nicht aufgeführten PLZ-Gebieten erfolgt die Abrechnung generell nach Aufwand. Ansonsten bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen auch die Abrechnung von Pauschalen an. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse für weitere Informationen.