Tätigkeitsgebiete Büro Herrnberger
PLZ 40 bis 48 und PLZ 50 bis 53
Tätigkeitsgebiete Büro Sälzler
PLZ 54, 55, 60 bis 69, 74 bis 77 und 79
Je nach Auftragslage übernehmen wir – nach vorheriger Absprache – gerne auch Aufträge außerhalb der genannten Gebiete. Das gilt insbesondere für den Fall von Kumulschadenereignissen.
In den PLZ-Gebieten 48, 53, 54, 60 – 63, 65 und allen oben nicht aufgeführten PLZ-Gebieten erfolgt die Abrechnung generell nach Aufwand. Ansonsten bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen auch die Abrechnung von Pauschalen an. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse für weitere Informationen.